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Die '''Entführung von Hanns Martin Schleyer''', dem Präsidenten der (BDA) und des (BDI) sowie ehemaligen , am 5. September 1977 durch die , (RAF) und seine Ermordung am 18. Oktober 1977 waren die zentralen Ereignisse des sogenannten .

Mit ihr und der durch eine Gruppe palästinensischer Terroristen der (PFLP) sollte die Freilassung inhaftierter Mitglieder der ersten Generation der RAF aus deutschen Gefängnissen erpresst werden. Aufgrund von Erfahrungen aus der -Entführung, nach der sich freigepresste Terroristen bald wieder an Attentaten beteiligten, entschied die Bundesregierung unter , nicht auf die Forderungen einzugehen.

Hintergrund

1972 waren die Anführer der ersten RAF-Generation verhaftet und 1977 zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Die Freipressung dieser Häftlinge war das wichtigste, wenn nicht einzige Ziel der zweiten Generation der RAF. Im Februar und März 1975 erreichte die ein erster Freipressungsversuch der RAF.

Die sogenannte war zwei Jahre später ein neuer Anlauf. Teile der wesentlich von gestalteten RAF-Planung waren dem bereits bekannt, konnten aber erst nachträglich entschlüsselt werden.

Schleyer war in der Zeit des Funktionär des (NSDStB) und Untersturmführer bei der (SS) in , wurde jedoch nach dem Krieg nicht belangt und stieg in der Bundesrepublik zu einem hohen Wirtschaftsfunktionär und Manager auf. schreibt in seiner Biographie Schleyers, dass das ?Bild vom Exnazi, der in der Nachkriegszeit zur Personifizierung des Großkapitals wurde? entscheidend dafür gewesen sei, dass die RAF ihn für die Entführung auswählte.

Schleyer galt nach der Ermordung des Generalbundesanwalts und des Bankmanagers , der bei einem Entführungsversuch durch Mitglieder der RAF erschossen wurde, im Frühjahr 1977 als hochgefährdet. An seinem Urlaubsort erhielt Schleyer Ende Juni 1977 einen Anruf des damaligen Bundesministers des Innern . Dieser informierte ihn, dass er ab sofort zu den Personen gehöre, für die Sicherheitsstufe I gelte. Seine Wohnungen in , Meersburg und wurden von Polizeiposten bewacht und Schleyer selbst durch Polizeibeamte geschützt. Er und sein Begleitschutz fuhren jedoch nicht in gepanzerten Fahrzeugen.

Verlauf der Entführung

Überfall

Am Montag, den 5. September 1977 gegen 17:10 Uhr wurde Hanns Martin Schleyer in Köln von seinem Fahrer Heinz Marcisz (41) in einem dunklen von der Arbeitgeberzentrale am Oberländer Ufer zu seiner in dem Mehrfamilienhaus Raschdorffstraße 10 () gelegenen Dienstwohnung chauffiert. Die als Personenschützer tätigen Polizisten Reinhold Brändle (Fahrer, 41), Helmut Ulmer (Beifahrer, 24) und Roland Pieler (im Fond, 20) folgten in einem hellen . Die drei waren bewaffnet, Marcisz und Schleyer hingegen nicht.

Das sogenannte ''Kommando . Boock und Hofmann sollten die Polizisten ausschalten, Stoll war auf Schleyers Fahrer angesetzt und Wisniewski sollte Schleyer überwältigen.

Als die beiden Wagen gegen 17:28 Uhr die Vincenz-Statz-Straße erreichten, fuhr Wisniewski das Sperrfahrzeug, einen gelben , aus einer Einfahrt rückwärts in die Straße. Marcisz konnte noch rechtzeitig bremsen, doch das Begleitfahrzeug fuhr auf Schleyers Wagen auf und schob diesen auf das Sperrfahrzeug der RAF. Daraufhin eröffnete die RAF das Feuer. Es wurden in etwa eineinhalb Minuten mindestens 119 Schüsse abgegeben. Mehrfach getroffen erlag Marcisz nach kurzer Zeit seinen schweren Verletzungen.

Nach den auf Marcisz abgegebenen Schüssen rannte Stoll plötzlich und entgegen der Absprache in höchster Erregung quer durch die Schussrichtung von Boock und Hofmann, sprang auf die Motorhaube des Begleitfahrzeugs und verfeuerte die ganze übrige Munition seiner polnischen Maschinenpistole (Kaliber ) durch die Frontscheibe ins Wageninnere. Der Fahrer, Reinhold Brändle, wurde 60-mal in allen Körperbereichen getroffen und starb kurz darauf. Roland Pieler gelang es, den Fond des Fahrzeugs zu verlassen und mit seiner Dienstpistole dreimal zurückzuschießen, ohne zu treffen. Helmut Ulmer schoss aus der geöffneten Beifahrertür achtmal mit seiner Maschinenpistole, traf aber ebenfalls nicht. Pieler und Ulmer wurden je mindestens dreimal tödlich getroffen.

Die Beschuss-Spuren der beiden rechten Türen des Begleitfahrzeuges sowie eine am Tatort aufgefundene Pistole (Hrsg.): ''Die RAF und der linke Terrorismus.'' 2 Bände. Edition Hamburg, Hamburg 2006, ISBN 3-936096-65-1.</ref>

Geiselhaft

Zunächst flohen die Entführer mit dem unverletzt gebliebenen Schleyer in einem weißen vom Tatort und wechselten in der Tiefgarage des Hauses am Wiener Weg 1b in Köln (</ref>

Per ihre Finger im Spiel hatte, die bereits seit Beginn der 1970er-Jahre in dem Liblarer Wohnhochhaus Agenten unter falschen Identitäten untergebracht hatte und möglicherweise deren Enttarnung befürchtete.

Ab dem 16. September wurde Schleyer einige Tage lang in einem Haus in der Stevinstraat im Stadtteil in festgehalten. Das Haus wurde von der gegenüberliegenden Straßenseite durch die niederländischen Behörden observiert, ein Zugriff fand allerdings erst statt, nachdem Schleyer in der Nacht vom 19. zum 20. September in eine vornehme Wohnung in im Bezirk gebracht worden war. Grund für die Verlegung war ein kurz zuvor in der Nähe stattgefundener Schusswechsel der niederländischen Polizei mit und einem weiteren Terroristen. In Brüssel wurde Schleyer bis zum 18. Oktober festgehalten.

, Rechtsanwalt und ältester Sohn des Entführten, beantragte am 15. Oktober 1977 beim eine einstweilige Anordnung gegen die Bundesregierung und die betroffenen Landesregierungen, auf die Forderungen der Entführer seines Vaters einzugehen. Am gleichen Tag fand eine mündliche Verhandlung statt. Der Erste Senat lehnte den Antrag noch in der Nacht ab und veröffentlichte die Entscheidung am nächsten Morgen.

Die Bundesregierung unter Helmut Schmidt entschied sich in mehreren Krisensitzungen, anders als im Fall Peter Lorenz, nicht auf die Forderungen der Entführer einzugehen. Sie blieb auch nach der Entführung des Flugzeugs ?Landshut?, eines Passagierflugzeugs der Lufthansa, bei ihrer harten Haltung ? die Maschine wurde am frühen Morgen des 18. Oktober 1977 auf dem in von Beamten der (GSG-9) gestürmt und 90 Geiseln befreit. In der starben in , und , die von der Erstürmung des Flugzeugs Kenntnis bekommen hatten, in ihren Zellen durch .

Ermordung

Als die Entführer vom Tod der inhaftierten RAF-Mitglieder erfuhren, wurde Schleyer noch am selben Tag mit drei Schüssen in den Hinterkopf getötet. Seine Leiche fand man am 19. Oktober 1977 im Kofferraum eines in der ''Rue Charles Peguy'' in (Elsass) abgestellten . Peter-Jürgen Boock behauptete im Jahr 2007, und hätten die tödlichen Schüsse abgegeben. Boock war jedoch kein unmittelbarer Zeuge der Tat und befand sich zum Zeitpunkt der Erschießung Schleyers in Bagdad. Das sergebnis lässt den Schluss zu, dass alle Schüsse aus einer Waffe, aber aufgrund der Schusswinkel vermutlich von zwei Tätern abgegeben wurden.

Das Bekennerschreiben der RAF vom 19. Oktober 1977, das an die '''' übermittelte, lautete:

Urteile

Wegen der Beteiligung an der Schleyer-Entführung wurden Stefan Wisniewski, , , , Peter-Jürgen Boock, und Sieglinde Hofmann zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Unter Anwendung der Kronzeugenregelung bekamen , und die wegen Beihilfe verurteilte Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sieben und zehn Jahren. Ebenfalls der Beteiligung verdächtigt wurden und , die beide bei Festnahmeversuchen von der Polizei erschossen wurden. Im Falle Stoll gilt eine direkte Beteiligung an der Entführung Schleyers und der Erschießung seiner Begleiter als gesichert. Sieben weitere der ehemals 20 Verdächtigen wurden wegen anderer Taten rechtskräftig verurteilt. ist bis heute verschwunden.

Folgen

Die Schleyer-Entführung verfehlte die von der RAF beabsichtigte Wirkung. Zwar erregten die Bilder Schleyers aus der Gefangenschaft in der Bevölkerung Mitleid, es resultierte daraus aber kein öffentlicher Druck auf die Bundesregierung, den Forderungen der Entführer nachzukommen. Auch blieben, anders als von der RAF erwartet, derart repressive Maßnahmen des Staates aus, welche zu allgemeiner Kritik an der Bundesregierung geführt hätten. Die Meinungsbilder zeigten, dass sich eine Mehrheit in der Bevölkerung für härtere Maßnahmen gegen den Terrorismus aussprach, während das Nachgeben gegenüber den Lorenz-Entführern in der Berichterstattung zuvor negativ bewertet worden war.

Literatur

  • ''Dokumentation der Bundesregierung zur Entführung von Hanns Martin Schleyer.'' 2. Auflage. Goldmann, München 1977, ISBN 3-442-11154-4 (textidentisch mit der vom herausgegebenen ''Dokumentation zu den Ereignissen und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Entführung von Hanns Martin Schleyer und der der Lufthansa-Maschine ?Landshut?'').
  • .'' Band 22, 1977, S. 1173?1181 .
  • .'' Neuauflage. Hoffmann & Campe, Hamburg 2008, ISBN 978-3-455-50029-5, 5. Kapitel: ''44 Tage im Herbst.'' S. 645 ff.
  • : ''1977 ? RAF gegen Bundesrepublik.'' Droemer Knaur, München 2017, ISBN 978-3-426-27678-5.
  • : ''Die Rote Armee Fraktion ? RAF ? 14.5.1970 bis 20.4.1998.'' Nomos, Baden-Baden 2011, ISBN 978-3-8329-5582-3, S. 105?204 (Kapitel VI: ''Die Aktion ?Spindy?'').
  • Carsten Polzin: ''Deutscher Herbst im Bundesverfassungsgericht. Zur verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Dimension terroristischer Entführungsfälle.'' IfS, Neubiberg 2001, ISBN 3-932031-26-1.
  • : ''Ein Tag im Herbst. Die RAF, der Staat und der Fall Schleyer.'' Rowohlt, Berlin 2017, ISBN 978-3-87134-834-1.
  • Georg Bönisch, Sven Röbel: ''Fernschreiben 827: Der Fall Schleyer, die RAF und die Stasi.'' Greven, Köln, 2021, ISBN 978-3-7743-0674-5.

Weblinks

  • bei ''''

Einzelnachweise

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